Der Urlaub in den Süden ist gebucht und auch die Flüge in das Feriendomizil sind bereits lange im Voraus reserviert. Alles ist geplant, damit die Entspannung in der Ferne schon bald Realität wird. Die böse Überraschung folgt jedoch auf dem Fuß, wenn man zwar rechtzeitig am Flughafen eintrifft, der Flieger aber erst verspätet abhebt. Es kann auch vorkommen, dass Flüge überhaupt ersatzlos gestrichen werden. Im besten Fall stellt die Airline ihren wartenden Passagieren einen alternativen Flug zur Verfügung. Bis dahin können jedoch Stunden vergehen und der Stresspegel bei den Reisenden steigt und steigt. Verschwindet dann auch noch das Gepäck, das ja bereits aufgegeben wurde und nun nicht mehr der richtigen Maschine zugeordnet werden kann, ist der Ärger noch einmal so groß. Hilflosigkeit macht sich breit und doch hat die Airline auch eine Verpflichtung ihren Kunden gegenüber. Welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätungen oder wenn Flüge sogar gänzlich gestrichen werden?
Pflichten der Reisenden
Damit der Ablauf am Flughafen reibungslos über die Bühne geht, müssen Reisende rechtzeitig zum Check-in und zur Boarding-Time am Airport ankommen. Auch, wenn absehbar ist, dass sich der Flug verspäten wird, sollen sich Fluggäste zum ursprünglichen Abflugtermin am Gate einfinden. Hat die Airline jedoch die Zeiten geändert, muss man sich diese immer schriftlich bestätigen lassen. Mündliche Zusagen zB am Telefon sind bei eventuell folgenden Rechtsstreitigkeiten nicht zulässig.
Das Recht auf einen pünktlichen Flugplan!
Reiseveranstalter und auch die Fluglinie selbst stehen in der Pflicht, ihre Kunden über ihre Rechte aufzuklären. Kommt es zu einer Flugverspätung, müssen die Gäste über den aktuellen Status und die Möglichkeiten über einen Ausweichflug informiert werden. Ab zwei Stunden Wartezeit übernimmt die Airline die Kosten für eine Verpflegung. Ist ein Weiterflug erst am kommenden Tag möglich, übernimmt die Fluggesellschaft sogar die Hotelkosten für die Nacht. Damit Freunde und die Familie informiert werden können, bietet das Unternehmen auch die Möglichkeit, unentgeltlich zu telefonieren. Ein verspäteter Flug ist mit einer Vielzahl an Unannehmlichkeiten verbunden, besonders wenn man nachfolgende Anschlussflüge gebucht hat und diese nun verpasst. Ab einer Verspätung von fünf Stunden und mehr kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Oder aber es wird ein Ersatzflug in Aussicht gestellt. Nur bei höherer Gewalt, die einen Start verhinderte, haben Reisende keinerlei Chance, einen Schadenersatz für die Flugverspätung zu erhalten. Dazu zählen starker Schneefall oder auch Stürme und weitere klimatische Extreme, die einen Flugbetrieb unmöglich machen. Eine Prüfung, ob ein Recht auf eine Ausgleichszahlung besteht, sollte jedoch immer durchgeführt werden, auch wenn die Lage im ersten Moment aussichtslos wirkt und der Weg in den sonnigen Süden vorerst in weite Ferne rückt. Sobald man dann endlich doch noch am feinen Sandstrand liegt und sich erholsame Stunden gönnt, sind die Probleme mit der Anreise rasch vergessen.