Mit jedem Jahr kommen neue Regelungen und Gesetze auf die Verbraucher zu. Für 2014 stehen am Jahresanfang sowie während des gesamten Jahres wesentliche Änderungen an. Im kommenden Jahr lösen ab Februar die SEPA-Formalien die bisher üblichen Lastschriften und Überweisungen ab. SEPA – Single Euro Payments Area – ist nach der Meinung der EU kostengünstiger und schneller.
Bei Wohn-Riester und der Riester-Rente treten ab Januar 2014 neue Regeln in Kraft. Neu bei der Riester-Rente ist der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsminderung. Verbraucher erweitern damit auf Wunsch ihren Vertrag. Das Guthaben bei Wohn-Riester nehmen Kunden vorzeitig teilweise respektive ganz für den Kauf, die Sanierung oder den Umbau in Anspruch. Des Weiteren entscheiden sie, wie sie die Auszahlung am Versicherungsende wünschen. Änderungen stehen ebenfalls bei der Rürup-Rente an. Ab dem kommenden Jahr akzeptiert das Finanzamt die Geltendmachung von 78 Prozent der eingezahlten Beträge bei den Sonderausgaben.
Weitere neue Regeln für 2014
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen bundeseinheitlich bei den Kranken- und Pflegeversicherungen sowie bei der Rentenversicherung. Der Kinderfreibetrag sowie der steuerliche Grundfreibetrag erhöhen sich ebenso wie für Hartz-IV-Empfänger die monatliche Unterstützung. Die elektronische Gesundheitskarte mit Foto, Chip und einheitlichem Logo löst ab Januar 2014 die bisherige Versicherungskarte der Krankenkassen endgültig ab. Weitere Änderungen stehen an, wenn / sobald der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD zustande kommt.
Weitere Bereiche, wie beispielsweise
- Energie,
- Verkehr,
- Internet,
- Kommunikation sowie
- Gesundheit und
- Pflege
sind von Veränderungen betroffen. Die Post kündigte bereits 2013 das neue Porto 2014 für Briefsendungen und Pakete bis zehn Kilogramm an. Dagegen verringern sich die Kosten für Telefonate, SMS und Internetnutzung aufgrund einer EU-Verordnung zum 1. Juli 2014.
Einheitlich gestaltet sich im kommenden Jahr das Widerrufsrecht in den EU-Mitgliedstaaten. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, um dem Vertrag zu widersprechen, vorausgesetzt der Onlineshop übermittelte die Widerrufsbelehrung per Brief, Fax oder E-Mail. Versäumte dieser das Zusenden, verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate. Das Finanzamt akzeptiert ab 2014, dass ein Arbeitnehmer seine Miete für eine am Arbeitsplatz benötigte Zweitwohnung bis zu einer Höhe von monatlich 1.000 Euro steuerlich absetzt. Übernachtungen in Hotels am Arbeitsort kann der Steuerzahler höchstens für den Zeitraum von 48 Monaten absetzen. Eine Reihe Neuregelungen kommen auf die Bürger zu, die im Internet auf den einschlägigen Portalen abrufbar sind.